1. Anbieter
Take-Off Balloon AG, Worbenstrasse 20, CH-2557 Studen
2. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Take-Off Balloon AG und ihren Kunden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Mit Bestellung eines Gutscheines oder mit der Anmeldung zu einer Ballonfahrt gelten diese Bedingungen als angenommen. Die Bestellung oder Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder online erfolgen.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Take-Off Balloon AG hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
3. Leistungen
Die Take-Off Balloon AG führt Ballonfahrten (Heissluftballon und Gasballon) in der ganzen Schweiz durch.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise für die angebotenen Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen Vereinbarungen oder Angeboten. Alle Preise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer. Preisänderungen und Druckfehler sind vorbehalten.
Die Zahlung von Gutscheinen erfolgt per Rechnung oder Kreditkartenzahlung. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind die Rechnungen der Take-Off Balloon AG innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
Gutscheine sind erst nach Eingang vom kompletten Rechnungsbetrag gültig und einlösbar. Jeder Passagier muss vor Beginn der Fahrt im Besitz eines gültigen Gutscheins sein.
5. Gutscheine/Tickets
5.1 Gültigkeit
Die Gutscheine haben grundsätzlich eine Gültigkeit von fünf Jahren ab Kaufdatum (Datum auf dem Gutschein).
5.2 Rückgabe
Bezogene Gutscheine/Tickets können nicht zurückgegeben werden. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Eine Barauszahlung des Gutscheinbetrages ist nicht möglich.
5.3 Übertragbarkeit
Unsere Gutscheine können während der Gültigkeitsdauer auf andere Personen übertragen werden. In diesem Falle ist uns unbedingt der vollständige Name des neuen Inhabers bekannt zu geben
5.4 Umtausch/Upgrademöglichkeit
Sämtliche Gutscheine können jederzeit unter Anrechnung des bezahlten Preises an andere Fahrgutscheine oder Gruppentarife angerechnet werden
5.5 Lieferung
Versandkosten Schweiz: Versandkosten für den Gutscheinversand in der Schweiz werden von Take-Off Ballon AG getragen. Für den Kunden entstehen keine Extrakosten.
Versandkosten Ausland: Wir liefern die Gutscheine auch ins Ausland. Die Portokosten ausserhalb der Schweiz werden vom Käufer getragen in dem Take-Off Balloon AG eine Versandpauschale von CHF 10.- verrechnet.
6. Terminreservation und Stornierung/Verschiebung von Ballonfahrten
6.1 Terminreservation
Um seine Ballonfahrt antreten zu können, muss der Passagier seinen Platz an Bord eines Ballons der Take-Off Balloon AG reservieren. Dies können Sie entweder per Mail (
6.2 Bestätigung der Fahrt
Am Vortag der Fahrt kontaktieren wir Sie bis spätestens 20 Uhr, um die Fahrt zu bestätigen oder sie aufgrund der Witterungsbedingungen zu verschieben. Bei Nachmittags-/Abendfahrten kontaktieren wir Sie am Vormittag der Fahrt bis spätestens 12 Uhr. Die Bestätigung oder Verschiebung erfolgt via SMS. Im Falle einer Annullierung aufgrund der Wetterbedingungen oder aus anderen Gründen liegt es in der Verantwortung des Passagiers, ein anderes Datum zu reservieren. Bitte kontaktieren Sie uns hierfür telefonisch oder per Mail.
6.3. Absage / Verschiebung von Fahrten durch Take-Off Balloon AG
Take-Off Balloon AG kann bestätigte Termine aus wichtigen Gründen (Wetter, Anzahl. Teilnehmer, kurzfristige Absage von Teilnehmer, technische Gründe, Sicherheitsgründen, usw.) absagen oder verschieben. Kurzfristige Absagen auf Platz sind ebenfalls möglich. Sicherheit hat bei uns oberste Priorität. Wir bitte hierfür um Verständnis. Umtriebs Kosten für Anreise, Verpflegung, etc. gehen zu Lasten des Teilnehmers und werden nicht von Take-Off Balloon AG übernommen. Jegliche Forderung wird abgelehnt. Die Termine werden bei einer Absage durch Take-Off Balloon AG auf ein neues Wunschdatum des Kunden verschoben. Eine Rückgabe des Gutscheins durch den Kunden bei einer Absage der Aktivität durch Take-Off Balloon AG ist grundsätzlich nicht möglich
6.4 Absage / Verschiebung von Fahrten durch die Passagiere
Dies ist bis 72 Stunden vor dem eigentlichen Fahrtermin ohne Folgen möglich. Die Take-Off Balloon AG behält sich das Recht vor, bei einer Stornierung zwischen 72 und 24 Stunden vor der Fahrt 50% des Betrages und bei einer Stornierung innerhalb der letzten 24 Stunden vor der Fahrt den Gesamtbetrag zu belasten. Bei Nichterscheinen zum Fahrtermin verfällt der Gutschein in jedem Falle.
7. Durchführung von Ballonfahrten
7.1 Fahrtzeiten und Angebotsbeschreibung
Die bei der Produktbeschreibung und Anmeldebestätigung angegebenen Fahrtzeiten sind circa Angaben und können bei der Durchführung je nach Wetter-, Wind- und Sicherheitsgründen variieren. Startplätze und Durchführungsorte können durch den Piloten aus Wetter- und Sicherheitsgründen auch kurzfristig verschoben werden. Wird eine Aktivität durch den Kunden frühzeitig abgebrochen, gilt die Aktivität als durchgeführt. In Spezialfällen kann der Pilot eine Aktivität aus Sicherheitsgründen oder Passagierzustand frühzeitig abbrechen, worauf die Aktivität ebenfalls als durchgeführt gilt. Falls der Passagier unter Einfluss von Drogen oder Alkohol zum Termin erscheint, wird die Durchführung abgelehnt und die Aktivität wird als durchgeführt angesehen.
Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Beschreibungen, Fotos, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
7.2 Fahrtbedingungen Wetter
Da die Ballonfahrt vollständig vom Wetter abhängt, gibt es keine Garantie für die Durchführung. Der Wetterentscheid kann bei unsicherem Wetter auch kurzfristig gemacht werden. Da Ballonfahren stark wind- und wetterabhängig ist, behält sich der Pilot das Recht vor, die Dauer, den Abflugort, die Treffpunktzeit und alles andere, was die Fahrt betrifft, zu ändern
7.3 Voraussetzungen der Passagiere
Jeder Passagier muss ein Ticket von Take-Off Balloon AG besitzen. Das Ticket ermächtigt den Passagieren zum Einsteigen in den Ballon. Die entsprechende Rechnung muss vorab vom Passagier oder einer dritten Person beglichen werden. Um bei deiner Ballonfahrt teilnehmen zu können, müssen gewisse körperliche Voraussetzungen erfüllt sein. Siehe Beförderungsbedingungen und Sicherheitsinformationen auf unserer Website www.ballonfahren.ch. Es ist Sache des Passagiers diese Voraussetzungen zu prüfen und einzuhalten. Wird ein Gast vor Ort auf Grund dieser körperlichen Voraussetzungen abgelehnt, verfällt der Gutschein/das Ticket und der Anspruch auf die Ballonfahrt.
8. Sonstiges
8.1 Persönliche Gegenstände
Sie können problemlos einen kleinen Rucksack oder eine kleine Tasche mit in den Korb nehmen. Von alkoholischen Getränken vor der Fahrt raten wir dringend ab. Alkohol an Bord ist streng verboten. Nehmen Sie ruhig Fotoapparat, Feldstecher, Kamera usw. mit. Alle Gegenstände werden auf eigenes Risiko für Verlust oder Schaden mitgeführt.
8.2 Alter / Gesundheit
Ballonfahren ist eine für jedes Alter geeignete Sparte der Luftfahrt. Unsere jüngsten Gäste sehen gerade einmal knapp über den Korbrand, während unsere ältesten Gäste schon mal 90 oder mehr Jahre alt sind. Die einzige Voraussetzung ist, für die Dauer der Fahrt stehen zu können. Eine gewisse Beweglichkeit, vor allem zum Ein- und Aussteigen, ist von Vorteil. Ansonsten sind keine speziellen Kenntnisse oder körperlichen Voraussetzungen notwendig.
- Personen mit Herz- oder Atembeschwerden empfehlen wir vorgängig, mit dem Arzt Rücksprache zu nehmen.
- Schwangere Frauen dürfen nicht in grosse Höhen aufsteigen.
8.3 Kinder
Kinder sind bei uns ab Schulalter willkommen - jüngere Kinder ausschliesslich bei Charter Fahrten. Von Ballonfahrten mit zu kleinen Kindern raten wir allerdings ab, da es den Kleinen meist nach einer halben Stunde langweilig wird. Wir überlassen die Entscheidung aber den Eltern.
Übrigens: Kinder bis vor dem 12. Geburtstag erhalten bei uns 20% Rabatt. Einzige Ausnahme: Discovery-und Charter-Fahrten (dort gibt es keine Ermässigung).
8.4 Kleidung
Neben gutem Schuhwerk (Wanderschuhe) empfiehlt sich eine den jeweiligen Temperaturen angepasste Kleidung. Kleiden Sie sich ähnlich wie für eine Wanderung, aber nicht zu warm. Im Korb herrscht kein Wind und man spürt zudem noch die Abwärme des Brenners. Eine Kopfbedeckung ist nicht zwingend notwendig, aber aufgrund der Brennerhitze von Vorteil. Im Sommer reicht ein T-Shirt oder Hemd mit einem dickeren Pullover für alle Fälle. Da unsere Fahrten meist bei Sonnenschein stattfinden, darf die Sonnenbrille nicht fehlen. Schützen Sie auch Ihre Haut vor Sonnenbrand. Vor allem im Winter reflektiert der Schnee enorm!
9. Reklamationen
Sollte der Kunde Anlass zu Beanstandungen haben oder einen Schaden erleiden, sind diese innert 5 Tagen schriftlich an Take-Off Balloon AG bekannt zu geben und bestätigen zu lassen. Diese Bestätigung ist keine Schuldanerkennung. Take-Off Balloon AG wird bemüht sein, im Rahmen der Veranstaltung und der Möglichkeiten Abhilfe zu schaffen. Erfolgt keine oder ungenügende Abhilfe oder will der Kunde Schadenersatzansprüche geltend machen, müssen die Forderungen schriftlich innert 2 Wochen nach vertraglichem Ende der Aktivität beim Anbieter eingereicht werden. Der Beanstandung sind allfällige Beweismittel beizulegen. Bei verspäteter oder unterlassener Beanstandung während der Aktivität oder verspäteter Einreichung der Forderung verwirken sämtliche Ansprüche.
10. Versicherungen
10.1 Versicherung Passagiere
Die Angebote von Take-Off Balloon AG gelten alle als Nicht-Risikosport. Nichtbetriebsunfall- (z.B. SUVA) sowie Krankenversicherung müssen vorhanden sein und sind Sache des Teilnehmers und müssen auf Aufforderung vor Ort vorgezeigt werden. Eine Annullationskostenversicherung ist empfohlen und Sache des Teilnehmers.
10.2 Versicherung Take-Off Balloon AG
Die Beförderung unterliegt den Haftungsbestimmungen der zum Zeitpunkt des Fluges (der Fahrt) geltenden Fassung der Verordnung über den Lufttransport (LTrV) vom 17. August 2005 für Inland- und internationale Beförderungen und, soweit anwendbar, dem Übereinkommen von Montreal vom 28. Mai 1999 sowie der EG-Verordnung Nr. 785/2004 vom 21. April 2004. Diese regeln die Haftung des Luftfrachtführers im Falle des Todes oder der Körperverletzung eines Passagiers, für den Verlust oder die Beschädigung von Gepäck und für Verspätung. Die Haftung kann beschränkt sein.
- Für Schäden bis zu 128'821 Sonderziehungsrechten (SZR) kann die Haftung weder ausgeschlossen noch beschränkt werden. Darüber hinaus kann sich der Luftfrachtführer bei bestimmten gesetzlich festgelegten Entlastungsgründen von der Haftung befreien. Bei Tod oder Körperverletzung ist pro Passagier binnen 15 Tagen ab der Identifikation der schadenersatzberechtigten natürlichen Personen eine Vorauszahlung zu leisten. Im Todesfall sind mindestens 16’000 SZR geschuldet.
- Bei Zerstörung, Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Reisegepäck ist die Haftung auf 1’288 SZR pro Passagier begrenzt.
- Bei Verspätung ist die Haftung auf 5‘346 SZR pro Passagier begrenzt.
- Leistungen, die den Schadenersatz-Anspruchsberechtigten aus der vom Luftfrachtführer oder vom Luftfahrzeughalter allenfalls abgeschlossenen Insassenunfallversicherung ausgerichtet werden, und Vorauszahlungen, die der Luftfrachtführer gestützt auf die geltenden Haftungsbestimmungen zu leisten hat, sind im vollen Umfang auf die Haftpflichtansprüche anzurechnen
11. Haftung
Die Haftung der Take-Off Balloon AG beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten handelt.
12. Beförderungsbedingungen
Mit dem Einstieg in den Korb akzeptiert jeder Passagier stillschweigend die rechtlichen Bedingungen und dass er vom Piloten über folgendes ausreichlich informiert wurde:
- eine Kopie dieser Passagiereinweisung durchgelesen hat und über die Umstände der Fahrt und deren geplanter Ablauf orientiert wurde.
- fit und gesund ist, um ohne Probleme die geplante Ballonfahrt antreten zu können. Zudem die ganze Dauer der Fahrt stehen kann (ausser bei Deluxe Fahrten), eine gewisse Beweglichkeit, vor allem zum Ein- und Aussteigen, ist von Vorteil.
- Personen mit Herz- oder Atembeschwerden empfehlen wir jedoch vorgängig, mit dem Arzt Rücksprache zu nehmen.
- Schwangere Frauen dürfen nicht in grosse Höhen aufsteigen.
- über die anwendbare Versicherungsdeckung informiert wurde.
- über die wichtigsten Verhaltensregeln beim Start, während der Fahrt und bei der Landung orientiert wurde.
- einverstanden ist, dass Bilder von ihm/ihr allenfalls auf der Website des Halters und des Luftfahrtveranstalters veröffentlicht werden.
13. Bewilligung
Die Take-Off Balloon AG verfügt über eine Bewilligung des BAZL (Bundesamt für Zivilluftfahrt) für gewerbsmässige Ballonfahrten. Auflage für diese Bewilligung bilden sehr strenge Sicherheits- und Organisationsvorschriften sowie sehr hohe Versicherungsdeckungen.
Betriebsbewilligung als Download verfügbar auf unserer Website www.ballonfahren.ch
14. Gerichtsstand/anwendbares Recht
Studen BE ist ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam und/oder unvollständig sein oder werden, so tritt anstelle der unwirksamen und/oder unvollständigen Bestimmung eine, in ihrer Wirksamkeit der unwirksamen und/oder unvollständigen Bestimmung am nächsten kommende, rechtsgültige Regelung. Die Unwirksamkeit und/oder Unvollständigkeit einer Bestimmung lässt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt.